Wissenswertes

Nachstehend finden Sie einige Links zu meinem Berufszweig sowie zu Ihren gesetzlichen Rechten als Eltern.

Kostenübernahme

Die Kosten aller von mir angebotenen Leistungen werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Gleiches gilt für die Fahrtkosten bis zu einer Entfernung von 20 km. Die Abrechnung erfolgt in diesen Fällen nach Hebammen-Gebührenverordnung direkt mit den Krankenkassen.

Wenn Sie privat versichert sind, erfragen Sie bitte bei Ihrer Versicherung welche Kosten diese übernimmt – die Leistungen der privaten Krankenkassen variieren.

Blogs für Eltern

www.hebammenblog.de

www.vonguteneltern.de

www.stillkinder.de

www.breifreibaby.de